AGB
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WEEE-Reg.Nr.DE 60461740 Changhong
WEEE-Reg.Nr.DE 97108766 China Hualu Group / CHL
Allgemeine Geschäftsbedingungen-Händler
(AGB-Händler)
§1 Geltungsbereich/Definition
1. Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Händler Bedingungen zwischen der DeuMaer
Service GmbH - Kaiserin-Augusta-Allee 104-106,D- 10553 Berlin und dem Händler oder Gewerbetreibenden,
welcher die Leistung der DeuMaer Service GmbH in Anspruch nimmt. Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Händler oder Gewerbetreibende gelten nur insoweit, als die
DeuMaer Service GmbH Ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Der Händler oder
Gewerbetreibende erkennt die AGB durch Unterzeichnung der AGB oder durch
widerspruchslose Inanspruchnahme der Leistung, welche von der DeuMaer Service GmbH
angeboten wird, an.
2. Die Leistung der DeuMaer Service GmbH wird wie folgt definiert:
DeuMaer Service GmbH versteht sich als exklusiver Lieferant für Unterhaltungselektronik
und Telekommunikationsprodukten des Herstellers ChangHong Europe Electrics s.r.o. Die
AGB´s finden Anwendung in Bezug auf jegliche von DeuMaer Service GmbH angebotene
Ware und deren Verkaufsabwicklung mit dem Händler oder Gewerbetreibenden.
3. DeuMaer Service GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu
ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Händler per E-Mail vier Wochen vor
ihrem Inkrafttreten zugesandt. Sollte der Händler innerhalb von zwei Wochen nach
Empfang der E-Mail nicht widersprechen, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als
angenommen.
§2 Preise
1. Es gilt die jeweils gültige Preisliste mit deren Erscheinen alle anderen ihre Gültigkeit
verlieren. Zustimmung erfolgt durch schlüssiges Handeln und Auftragserteilung. Mündliche
Preisabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Seiten der DeuMaer Service
GmbH oder einem Vertreter der Selbigen. Die schriftliche Bestätigung muss zu Ihrer
Rechtsgültigkeit eine Unterschrift der Geschäftsführung der DeuMaer Service GmbH in
Verbindung mit einem Firmenstempel aufweisen.
2. Alle angegebenen Preise werden als Nettopreise angegeben. Weiterhin wird die gesetzliche
Umsatzsteuer von Seiten des Händlers oder Gewerbetreibenden geschuldet, sofern der
Umsatz der Umsatzsteuer nach deutschem Recht unterliegt.
3. Der Händler oder Gewerbetreibende ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Händler oder Gewerbetreibende jedoch auch wegen
Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§3 Listung/ Bestellung
1. Der Händler oder Gewerbetreibende besitzt erst dann die Möglichkeit die Leistung der
DeuMaer Service GmbH in Anspruch zu nehmen, sofern er im Kundenstamm der
DeuMaer Service GmbH gelistet ist.
2. Die Aufnahme in den Kundenstamm erfolgt erst durch Zusendung einer gültigen und
einer lesbaren Ablichtung der Gewerbeanmeldung oder eines Handelsregisterauszugs
und der unterzeichneten und mit Firmenstempel versehen Allgemeinen
Geschäftsbedingung der DeuMaer Service GmbH. Dies gilt auch für Alt-Kunden, deren
letzte Bestellung mehr als 12 Monate zurück liegt.
3. Die DeuMaer Service GmbH behält sich das Recht vor nach Prüfung der Bonität des
Händlers oder Gewerbetreibenden ein Geschäftsverhältnis mit diesem ohne Angaben
von Gründen abzulehnen.
4. Eine Bestellung gilt erst durch Zusendung eines vollständig ausgefüllten und
unterschriebenen Bestellscheins von Seiten des Händlers und einer schriftlichen
Auftragsbestätigung von Seiten der DeuMaer Service GmbH als rechtsgültig.
§4 Lieferbedingungen
1. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
2. Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, wird
die Ware nach Eingang des Bestellscheins und der Zusendung der Auftragsbestätigung
sowie dem Eingang der vereinbarten Zahlung innerhalb von zehn Werktagen geliefert.
Allerdings behält sich die DeuMaer Service GmbH das Recht vor, die Lieferzeiten mit
dem Herstellungsprozess der bestellten Ware abzugleichen oder bei Nichteingang der
vereinbarten Zahlung die Lieferung der Ware komplett auszusetzen. Für den Fall der
Anpassung der Lieferzeiten mit dem Herstellungsprozess verpflichtet sich die DeuMaer
Service GmbH, den Händler oder Gewerbetreibenden schnellstmöglich, spätestens bei
Zusendung der Auftragsbestätigung, darüber zu unterrichten und ein neues
Lieferdatum zu nennen.
3. Liefer- oder Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen
usw., auch wenn sie bei Lieferanten der DeuMaer Service GmbH oder deren
Unterlieferanten eintreten-, hat die DeuMaer Service GmbH auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die DeuMaer
Service GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung bzgl. Einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Händler oder
Gewerbetreibende nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des
noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit
oder wird der Lieferant von seiner Verpflichtung frei, so kann der Händler oder
Gewerbetreibende hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten
Umstände kann sich die DeuMaer Service GmbH nur berufen, wenn sie den Händler
oder Gewerbetreibenden unverzüglich benachrichtigt.
5. Die DeuMaer Service GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6. Wird auf Verlangen des Händlers oder Gewerbetreibenden die verkaufte Ware nach
einen anderen Ort versendet, so geht die Gefahr auf den Händler oder
Gewerbetreibenden über, sobald die DeuMaer Service GmbH die Ware dem Spediteur,
dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
ausgeliefert hat.
Die DeuMaer Serive GmbH kann beim Versendungskauf den Versandweg und die
Beförderungsmittel nach eigenem Ermessen auswählen. Die Kosten der Versendung
trägt der Käufer, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert
des Liefergegenstandes.
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Händler oder
Gewerbetreibende die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit es nach
ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein
Mangel zeigt, dem Lieferer unverzüglich Anzeige zu machen.
Unterlässt der Händler oder Gewerbetreibende diese Anzeige, so gilt die Ware als
genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung
nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§377 ff. HGB.
§5 Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung ausschließlich per
Nachnahme, Kreditkarte oder Vorkasse. In Ausnahmefällen oder bei Sonderstatus eines
Kunden erfolgt die Lieferung auf Rechnung mit Überweisung oder
Banklastschriftverfahren. Für mangels Deckung zurück gegebene Lastschriften ist der
Händler oder Gewerbetreibende zum Ersatz aller dadurch entstehenden Kosten
verpflichtet, solange er die mangelnde Deckung des Kontos zum Abbuchungszeitpunkt
zu vertreten hat. Schriftliche Bestellungen staatlicher und öffentlicher Organisationen
mit behördlicher Auftragsnummer werden gegen Rechnung ausgeführt.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Lieferant über den Betrag verfügen
kann.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Verkäufer
über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4. Gerät der Händler oder Gewerbetreibende in Verzug, so ist die DeuMaer Service GmbH
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den
Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der
Käufer eine geringere Belastung nachweist.
5. Kommt der Händler oder Gewerbetreibende mit einer Zahlung in Verzug, hat
die DeuMaer Service GmbH das Recht zur sofortigen Fälligkeitsstellung all ihrer
Forderungen gegen den Händler oder Gewerbetreibenden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt:
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus
Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder
künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er
auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit der Wert die Forderungen
nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen
stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das
Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das
Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert)
auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentums des Verkäufers
unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Eigentum zusteht, wird im Folgenden als
Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Händler oder Gewerbetreibende ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er
nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Händler oder Gewerbetreibende
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Lieferanten ab. Der Verkäufer
ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für
dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann
nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des
Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der
Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu erlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt,
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 7 Garantie
Es gelten die Garantiebedingungen der Firma ChangHong Europe Electrics s.r.o
Der Hersteller gewährt eine 2 jährige Pickup & Return (Abholung & Rücksendung) Garantie für
diesen LCD TV Fernseher. Im Nachfolgenden werden die genauen Details und Konditionen der
Garantieleistung erläutert:
1. Diese eingeschränkt verbindliche Garantie umfasst alle Komponenten (ausgenommen des LCD
Panels) dieses LCD TV Geräts über einen Zeitraum von 24 Monaten beginnend mit dem
Kaufdatum. Bei Fehlen eines gültigen Kaufnachweises endet die Garantiezeit 24 Monate nach
dem Produktionsdatum. Für das LCD Panel wird eine einjährige Garantie gewährt. Es wird die
ISO 13406-2 Fehlerklasse 2 Pixelfehlerspezifikation zugrunde gelegt.
2. Garantieausschlüsse:
a) Jede Beschädigung durch Feuchtigkeit, Feuer, Blitzschlag, absichtliche Beschädigung,
Sturm und/oder Gewitter, Hochwasser, Sturz oder Diebstahl.
b) Verlust oder Beschädigung durch einen Defekt des TV Gerätes, welcher dem Käufer bei
Abschluss des Kaufvertrags bekannt gewesen ist.
c) Jegliche Schäden die durch falschen Gebrauch, missbräuchliche oder nicht
bestimmungsgemäße Nutzung, unsachgemäße Installation, Fehlbedienung oder
Modifikationen, denen nicht die Zustimmung des Herstellers zu Grunde liegt, verursacht
werden.
3. Der Hersteller behält es sich vor, nach eigenem Ermessen ein fehlerhaftes Produkt oder
einzelne Komponenten zu reparieren oder auszutauschen. Im Falle eines kompletten
Austauschs des Produkts ist der Hersteller nur verpflichtet, das fehlerhafte Gerät mit einem
gleichwertigen, dem Alter entsprechenden Gerät zu ersetzen.
4. Der Hersteller übernimmt keine Garantie über die Kompatibilität und Verbindungsmöglichkeit
zu anderen Geräten. Es kann nicht gewährleistet werden, dass alle Funktionen unter allen
Umständen zur Verfügung stehen.
Vorgehensweise bei einer Reklamation:
Ein Versand des TV-Gerätes sollte nur in der Originalverpackung erfolgen, um Beschädigungen
während des Transports zu vermeiden.
1. Bei Annahme der Störungsmeldung wird eine RMA-Nummer vergeben, welche bei der weiteren
Bearbeitung und Nachverfolgung als Referenznummer dient.
2. Wird das TV-Gerät auf dem Transportweg aufgrund unzureichender Verpackung oder
Transportsicherung beschädigt, behält sich der Hersteller das Recht vor, den Garantieanspruch
abzulehnen.
3. Bitte halten Sie folgende Informationen bei der Störungsmeldung bereit: Kaufdatum,
Modellbezeichnung, Seriennummer sowie vollständige Adressdaten.
4. Die telefonische Störungsmeldung kann Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter
folgenden Rufnummern erfolgen:
Hotline Rufnummern
Deutschland 06341-9354101 | Italien 848-694692 |
Österreich 0820-500785 | Spanien 902-888413 |
Frankreich 0825-700190 | Niederlande 0900-5050800 |
Portugal 00800-34448378 | Luxemburg 00800-34448378 |
Großbritannien 0870-2485492 | Belgien 00800-34448378 |
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, können Sie die Störung auch online über die Webseite
www.digitest.de/support melden.
Bitte wählen Sie zuerst das Land aus, anschließend den Hersteller und füllen Sie das RMA-Antrags
Formular aus.
Per Email können Sie uns unter rma@digitest.de erreichen.
§8 Datenschutz
1. Die Daten des Händlers oder des Gewerbetreibenden werden nach den
Bestimmungen des Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Hiernach ist die
DeuMaer Service GmbH berechtigt, personenbezogene Daten zu
verarbeiten, soweit dies zur Vertragsabwicklung (Bestandsdaten), zur
Leistungserbringung (Nutzungsdaten) oder Abrechnung
(Abrechnungsdaten) erforderlich ist.
2. Der Händler hat das Recht, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten
Daten unentgeltlich bei DeuMaer Service GmbH einzusehen.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen
dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung, allerdings nur insoweit als der Ersatz von
mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt, es sei denn, die
Haftung beruht auf eine Zusicherung, die den Käufer gegen das
Risiko solcher Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den
bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen der DeuMaer Service GmbH und
den Händlern oder Gewerbetreibenden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Händler oder Gewerbetreibende Vollkaufmann im
Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hier die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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